Transportschein


Dies ist der derzeit gültige Transportschein, diesen bekommen Sie ausgefüllt von Ihrem Arzt ausgehändigt und er muss bei Ihrer Krankenkasse zumindest in Kopie zur Genehmigung eingereicht werden (Fax oder Email).
Ausnahmen hiervon sind wenn bei Punkt 1. „Grund der Beförderung“ ein Kreuz bei a) gemacht wurde, entweder bei
„voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung“ oder bei „vor-/nachstationäre Krankenhausbehandlung“
In diesen beiden Fällen braucht man ausnahmsweise keine Genehmigung von der entsprechenden Krankenkasse.

Unter b) werden TSW oder Mietwagenfahrten verordnet, KEINE KTW Fahrten, diese bedürfen bei ambulanten Behandlungen einer Genehmigung und müssen unter f) mit einem Kreuz gekennzeichnet werden mit einer Begründung bei Punkt 3. Und einem entsprechenden Kreuz bei „KTW, da medizinisch-fachliche Betreuung und/oder Einrichtung notwendig ist wegen….“
Als Begründung kann
VZK „Vitalzeichenkontrolle“ RS „Betreuung eines Rettungssanitäters ist von Nöten“
oder ein entsprechender ICD-10 Code wie beispielsweise R26.3 „Immobilität“ oder fachliche Lagerung folgen.
Die Art der Beförderung ist rechts daneben einzutragen Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend.
Diese Angaben sind für das Transportunternehmen wichtig, da somit der reibungslose Ablauf gewährleistet wird. Also immer mit Ansagen am besten auch mit Zusatzinformationen zur Wohnsituation, oder der Situation beim Arzt, z.B. gibt es einen Fahrstuhl, der möglicherweise auch einen Liegend Transport möglich macht?

Unter d) werden Fahrten zu Behandlungen verordnet, wo schon gewiss ist, dass mehrere Behandlungstage folgen werden, wie bei Chemo- oder Strahlentherapien oder bei Dialysen.

Was immer anzugeben ist, ist bei Punkt 2. Der Behandlungstag oder die Zeitspanne und die Frequenz in der die Fahrten stattfinden sollen. Ebenso wie wohin die Fahrt genau gehen soll, z.B. in welches Krankenhaus oder zu welchem Arzt oder dergleichen.

Ebenso wichtig ist das Kästchen ganz Oben rechts: „Hinfahrt“ und „Rückfahrt“, dies muss auch ausgefüllt werden, ist nur die Hinfahrt angekreuzt und bewilligt, ist die Rückfahrt kostentechnisch nicht abgedeckt von der Krankenkasse.

Werden sie beispielsweise aus dem Krankenhaus entlassen und fahren aber nicht nach Hause, sondern zu einem Familienmitglied, weil dort ihre Pflege gesichert ist, muss diese Ausnahme unter Punkt 3. kenntlich gemacht werden bei „Begründung/Sonstiges“.
Dort kommen auch alle anderen wichtigen Informationen hin wie zum Beispiel das Gewicht, wenn der Patient über 150 kg wiegt und die Fahrt somit als Schwerlasttransport abgerechnet werden muss. Oder der Tag der Krankenhaus Aufnahme oder auch der Tag wann eine Operation stattfand bzw. wann sie aus dem Krankenhaus entlassen wurden, danach richtet sich ob die vor-/nachstationäre Behandlung noch im genehmigungsfreien Zeitraum befindet.

Auf der zweiten Seite wird der Patient bei Fahrtantritt von unserem Personal aufgefordert eine Unterschrift zu leisten, um die Leistung zu bestätigen. Der Rest dient zur Abrechnung.

AED

Ein AED ist ein automatisierter externer Defibrillator, dieser kommt bei Herzrhythmusstörungen zum Einsatz.
Das Gerät hat Elektroden, die auf den rechten oberen Brustkorb unter das Schlüsselbein und linken unteren Brustkorb unter der linken Achsel geklebt werden.
Der Herzrhythmus wird somit über die Elektroden ausgelesen. Bei Kammerflimmern, einer ventrikulären Tachykardie oder einer supraventrikulären Tachykardie wird ein Defibrillator empfohlen. Bei den halbautomatischen Geräten muss nun der Ersthelfer im vorgegebenen Zeitraum einen Schock auslösen und dabei darauf achten, dass niemand, auch er selbst nicht mehr, am Patienten dran ist (die Herzdruckmassage pausiert während des Schocks).

ICD-Codes

Lassen Sie sich nicht von den ICD-Codes verunsichern.

ICD bedeutet International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, zu Deutsch Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme

Die jeweilige Kombination aus Buchstaben und Zahlen ist ein Klassifizierungssystem für medizinische Diagnosen das weltweit gilt.
Derzeit gilt noch die Version von 2019 was die ICD-10 WHO ist,
ab 2022 gilt die Version ICD-11


Link zum ICD 10 Übersicht:

https://www.icd-code.de/icd/code/ICD-10-GM.html

KTW BTW

TSW MW

LMW


Was bedeuten eigentlich die ganzen Kürzel? Und was ist das genau?
Hier für Sie einmal erläutert:

KTW - Krankentransportwagen

TSW - Tragestuhlwagen

BTW - Behindertentransportwagen

MW - Mietwagen

LMW - Liegemietwagen

Kostenübernahme / Krankenversicherung



Die Kostenübernahme ist ein essenzieller Faktor für die Fahrt mit einem Krankentransportwagen oder Tragestuhlwagen von uns.
Haben Sie einen Transportschein von ihrem Arzt erhalten, auf dem ausgewiesen ist, dass Sie mit einem KTW oder TSW befördert werden sollen, so muss dieser, je nach Ziel der Fahrt, von ihrer Krankenkasse vor Fahrtantritt schriftlich genehmigt werden.
Dafür können Sie in der Regel mit dem original Transportschein zu einer Außendienststelle Ihrer Krankenkasse gehen und ihn dort persönlich bewilligen lassen.
Oder ihn an Ihre Krankenkasse mailen oder faxen.
Wenn Sie sich gar nicht erst die Mühe machen möchten, können Sie uns auch den Transportschein im Original oder als Bild schicken und wir übernehmen für Sie die Beantragung der Kostenübernahme.

Hilfsorganisation

Es gibt verschiedene Hilfsorganisationen, die sich wiederum um unterschiedliche Bereiche kümmern.

Es gibt Kinderhilfswerke, Tierhilfsorganisationen, Gesundheitshilfe sowie humanitäre Hilfsorganisationen, die sich in Entwicklungshilfe und Nothilfe und Notfallvorsorge untergliedern.

Letztere übernehmen Aufgaben im Bereich des Gesundheitswesens, z.B. Sanitätswachdienste bei Großveranstaltungen, Rettungsdienste, Hilfe von pflegebedürftigen Menschen oder Krankenrückholung aus dem Ausland.
Manche Organisationen haben sich auf spezielle Einsätze fokussiert und sind dann z.B. für Bergrettungen, Seenot- oder Wasserrettungen, Gruben- Höhlen oder gar Luftrettungen zuständig


Bekannte Hilfsorganisationen sind der Malteser Hilfsdienst, das Deutsche Rote Kreuz und die Johanniter Unfallhilfe im weitesten Sinne auch das Technische Hilfswerk (THW) und kleinere Feuerweheren.

Sanitätsdienst



Das sind Dienste, die notfallmedizinische Versorgung von Verletzten oder Verwundeten übernehmen. Diese gibt es in verschiedenen Bereichen, wie z.B. im Katastrophenschutz bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von Verletzen (ManV)
die Polizei hat auch einen der für u.a. die Versorgung in polizeiliche Gefahrenlagen gewährleistet.
Betriebe haben auch eine organisierte Erste Hilfe oder auch einen arbeitsmedizinischen Dienst. An Schulen gibt es auch Sanitätsdienste und auf Veranstaltungen nenn man es einen Sanitätswachdienst. Es gibt auch einen Militärischen Sanitätsdienst, dies sind militärische Einheiten.

Hygieneplan Hygienevorschriften


Wir im Krankentransport müssen uns an den Rahmenhygieneplan für Rettungs- und Krankentransportdienste vom Sten 2011 halten, der vom Länder- Arbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen nach § 36 lfSG erarbeitet wurde.


Der Hygieneplan im Allgemeinen enthält schriftliche Anweisungen zur Einhaltung und Gewährleistung von bestimmten Hygienestandards.
Der Sinn dahinter ist Infektionen oder Krankheiten vorzubeugen, oder gar sie zu vermeiden.
Hierzu zählen schriftliche Dokumentationen über Maßnahmen zur Erhaltung der Hygiene, ebenso wie Desinfektionspläne.

Dieser Plan ist von allen Personen, die einen hygienischen Bereich betreten einzuhalten. Der Hygieneplan einer jeden Einrichtung muss nach den Empfehlungen des Rahmenhygieneplans erstellt und regelmäßig aktualisiert und an die einrichtungsspezifischen Details sowie Technischen Standards angepasst werden.

Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz vom Juli 2000 mit der letzten Änderung im Juli 2011 dient dazu Infektionskrankheiten beim Menschen frühzeitig zu erkennen, vorzubeugen und die Weiterverbreitung zu unterbinden.
Hiermit soll die Eigenverantwortung der entsprechenden Einrichtungen verdeutlicht und gefördert werden.

Es gehört im Großen und Ganzen zu einem speziellen Gebiet der Gefahrenabwehr und somit zum Rechtsgebiet Polizeirecht.
Durch dieses Gesetz dürfen zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, durch einzelne Maßnahmen manche Rechte zeitweise beschnitten werden, wie die Versammlungsfreiheit, Freiheit der Person oder Freizügigkeit (u.ä.).

BG-Verkehr

ASD

BAD


Berufsgenossenschaft für den Bereich Verkehr

Die BG Verkehr ist die zuständige Berufsgenossenschaft für den Güter- und Personentransport, Entsorgung, Post-Logistik, Luftfahrt, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt und Fischerei, für Flieger- und Fahrschulen, Abschleppdienste, Bestattungsunternehmen und Reittierhaltung sowie für Finanzdienstleistungen und Telekommunikation.

Die BG Verkehr berät und unterstützt die angeschlossenen Unternehmer und deren Mitarbeiter bei der Prävention von Arbeits- und Wegeunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten und sorgt für die Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten.


ASD ist der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst der BG Verkehr.

Zuständig für die kleinen und mittleren Mitgliedsbetriebe.
Er berät als Spezialist für das Verkehrsgewerbe und ist ausschließlich für Mitglieder der BG Verkehr zuständig


BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH

Auch ein Partner der BG Verkehr wenn es um hochwertige, Innovative und nutzbringende Dienstleistungen im Arbeitsschutz und der Gesundheitsvorsorge geht.

Abfallbeseitigung

Die Abfallbeseitigung wird im Rahmen Hygieneplan unter Punkt 3.4 abgehandelt und hat in keinem individuellen Hygieneplan zu fehlen.
Der Abfall ist nach Art und deren korrekter Entsorgung genauestens aufgelistet.
Grob ist zu unterscheiden dass Müll der der nicht als infektiös einzustufen ist (ehem. A-Müll), im normalen Hausmüll entsorgt werden kann. Während Müll der mit jeglichen Körper Flüssigkeiten in Kontakt gekommen ist (ehem. B-Müll) in undurchsichtigen, flüssigkeitsdichten Kunststoffsäcken zu sammeln und dann im Hausmüll zu entsorgen ist.
Abfälle die als infektiös und ansteckungsgefährlich gelten (ehem. C-Müll) ist über ein Krankenhaus als Sondermüll zu entsorgen.
Bei Wohnungseinsätzen kann der ehemalige A-Müll verpackt im Hausmüll entsorgt werden. Der B-Müll ist mitzuführen und in der Dienststelle zu entsorgen.

Auf jedem Fahrzeug muss sich ein Kanülen Abwurfbehälter befinden um Verletzungen und dadurch etwaige Infektionen zu vermeiden.

Arbeitsbekleidung


Für die Arbeitskleidung gilt folgendes:
Die Oberbekleidung kann aus Sweatshirt, Poloshirt oder T-Shirt bestehen, die Oberbekleidung muss leicht zu reinigen sein.
Die Hosen sind oft blau oder rot aus robustem Material und auch leicht zu reinigen, zudem sind sie mit zusätzlichen Taschen an den Beinen versehen.

Die Jacken sollen den Träger vor Witterungseinflüssen und eine Warnwirkung im Verkehrsraum ausüben. Wetterfeste Funktionsmaterialien eignen sich hierfür.
Die Jacke muss verschiedenen DIN Normen (DIN 343/340/471) entsprechen um tauglich zu sein.
Eine Warnweste darf auch getragen werden.
Die Farbe der Jacke kann Fluoreszierendes Orange-Rot, Rot oder Gelb sein.

Die Schuhe die gestellt werden sind Sicherheitsschuhe nach DIN EN 345 „Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch“ oder DIN EN 347 „Berufsschuhe für den gewerblichen verbrauch“.

Nicht zu vergessen sind Einmal Handschuhe nach DIN EN 455 zum Schutz vor Infektionen.

IK-Nummer



Die IK-Nummer ist ein bundesweites Institutionszeichen, mit ihr werden Abrechnungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Sozialversicherung abgewickelt.
Die Vergabe der IK-Nummer, die aus einer neunstelligen Nummer besteht und ergänzt wird durch den Namen, der Anschrift und der Kontonummer des Inhabers, erfolgt durch die ARGE IK (Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichnen)

Krankenkassen

Ersatz und Knappschaft
Barmer

DAK-Gesundheit

HEK Hanseatische Krankenkasse
hkk Krankenkasse

KKH Kaufmännische Krankenkasse
Knappschaft

Techniker Krankenkasse (TK)


Innungskrankenkassen

BIG direkt gesund

IKK Brandenburg und Berlin

IKK classic

IKK gesund plus

IKK Nord

IKK Südwest


Allgemeine Ortskrankenkasse
AOK
(Baden-Württemberg, Bayern, Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Nordost, Nordwest, PLUS, Rheinland Pfalz/Saarland, Rheinland/ Hamburg, Sachsen-Anhalt)


Dann gibt es noch etliche Betriebs Krankenkassen und eine Landwirtschaftliche Krankenkasse

Hier alle einzusehen

https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkassen-liste/

Bestückungsliste


Die Bestückungsliste richtet sich nach der DIN EN 1789, Einzusehen hierfür ist die Tabelle 9, Ausrüstung zur Patientenbeförderung. Hierbei muss man nur wissen um welchen KTW-Typ es sich handelt, hier bei uns im Krankentransport gilt die Ausstattung für KTW Typ A2, alles was in der Tabelle hierfür aufgelistet ist muss wenigstens aufgerüstet sein.

Mitarbeiter Qualifikation



Unsere Mitarbeiter auf den Krankentransportwagen entsprechen selbstverständlich den vorgegebenen Richtlinien des Rettungsdienstgesetzes - Berlin (RDG-Be).

Somit sitzen bei uns auf den Autos der KTW-Kolonne:

Am Steuer mindestens ein Rettungshelfer (oder höher ausgebildet) mit einem P-Schein

Auf dem Beifahrersitz bzw. bei Ihnen hinten zur Betreuung mindestens ein Rettungssanitäter oder höher ausgebildet.

Unsere Mitarbeiter werden stets zu Fortbildungen geschickt um auf dem aktuellen Stand der medizinischen Notfallversorgung zu sein, im Falle eines Falles.

Personenbeförderungsgesetzt / Rettungsdienstgesetz

Das Personenbeförderungsgesetz regelt wie der Name schon sagt die Beförderung von Personen. Diesem Gesetz unterliegen alle Beförderungen die entgeltlich stattfinden oder geschäftsmäßiger Natur sind.
Beförderungen mit Oberleitungsbussen, Straßenbahnen und der Taxi- und Mietwagenverkehr werden hiervon tangiert.
Ausnahmen bestätigen die Regel, somit fallen Beförderungen mit Personenkraftwagen nicht unter das Gesetz, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahr nicht übersteigen und auch Beförderungen mit dem Krankenkraftwagen, insofern es sich um einen qualifizierten Krankentransport handelt, werden von dem Gesetz nicht belangt.

Für den qualifizierten Krankentransport gelten die Richtlinien die das Rettungsdienstgesetz vorgibt, hierbei gibt es in Deutschland 16 verschiedene Fassungen, für jedes Bundesland eine. Für uns hier gilt selbstverständlich das Rettungsdienstgesetz für Berlin.
Dieses Gesetz regelt die Arbeit im Rettungsdienst, darunter fallen die Notfallrettung, der Notfalltransport und auch der qualifizierte Krankentransport.

Insofern sie bei uns mit einen TSW oder BTW benötigen, müssen wir uns nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) richten.
Ist auf ihrem Transportschein ein Kreuz für den KTW gemacht worden, gilt bei uns das Rettungsdienstgesetz (RDG).

Ambulante Fahrten vs. stationäre Fahrten / Arzt vs. Krankenhaus


Unter Ambulanten Fahrten versteht man Fahrten, die Sie zu Untersuchungen oder Behandlungen in die jeweilige Einrichtung bringen, sei es zum Arzt oder zu den Ambulanten Behandlungszentren in den verschiedenen Krankenhäusern. Danach geht es wieder mit uns nach Hause.
Diese Fahrten müssen von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

Davon unterscheiden sich die stationären Fahrten, hierbei haben sie i.d.R. einen Termin zur stationären Aufnahme in einem Krankenhaus vereinbart, zu dem wir Sie fahren.
Diese Fahrten sind genehmigungsfrei und bedürfen nur eines richtig gesetzten Kreuzchens (siehe Transportschein).

Unterschied Krankentransport und Rettungsdienst (Personal im Rettungsdienst)



Der Unterschied zwischen einem Krankentransport und der Fahrt mit dem Rettungsdienst ist ganz einfach erklärt:


Die Aufgabe eines Krankentransportes ist es die Fahrten zu übernehmen die nicht unter die Rubrik „Notfall“ fallen. Dazu zählen Fahrten von Kranken und Verletzen, die zum Beispiel zur Nachsorge müssen oder geplant ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Hier reicht es aus, wenn die Besatzung des KTWs zum einen Rettungshelfer/-in mit Personenbeförderungsschein zum Lenken des Transportwagens ist und zur Betreuung des Patienten ein Rettungssanitäter mit auf dem Auto sitzt.


Die Aufgabe des Rettungsdienstes hingegen ist es Notfallfahrten zu koordinieren, dies sind wiederum Fahrten, wo sich die Patienten nicht in unmittelbarer Lebensgefahr befinden, jedoch schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht umgehend notfallmedizinische Hilfe erhalten.

Die Besatzung eines RTWs ist höher geschult, und zwar ist der Fahrer des Wagens mindestens ein Rettungssanitäter mit P-Schein und der Beifahrer ein Notfallsanitäter, bei Notfalltransporten reicht es hingegen, wenn der Beifahrer den Abschluss als Rettungsassistent nachweisen kann.


  1. Unterscheid qualifizierter Krankentransport und nicht qualifizierter Krankentransport

Nichtqualifizierter Krankentransport ist die Bezeichnung für Transporte, die weder einer medizinischen Ausstattung noch einer medizinisch-fachlichen Betreuung bedürfen.
Fahrzeuge für diesen Fall wären zum Beispiel Tragestuhlwagen, Liegemietwagen oder Mietwagen und Taxis.
Diese Fahrten nennen sich dann Krankenfahrt /-beförderung.


Bei dem qualifizierten Krankentransport hingegen benötigt der Patient jedoch eine besondere medizinische Ausstattung, oder die medizinisch-fachliche Betreuung des Personals. Dies ist auf einem Krankentransportwagen gegeben, diese Fahrten nennen sich dann Krankentransport.


Diese Unterscheidung ist dringend zu unterscheiden, da dies verschiedene Leistungen sind, die unterschiedlich von den Krankenkassen bewilligt und honoriert werden.

Unterschied Krankentransport und Krankenbeförderung

Krankentransport

Krankenfahrt /-beförderung

Qualifizierter Krankentransport

Nicht qualifizierter Krankentransport

Krankentransportwagen (KTW)

Tragestuhlwagen (TSW),

Mietwagen (MW),

Liegend-Mietwagen (LMW)

Taxen

oder öffentlichen Verkehrsmitteln

private Kraftfahrzeuge

· Medizinisch-fachliche Betreuung

und/oder

· besondere medizinische Fahrzeugausstattung

Keine medizinisch-fachliche Betreuung oder Ausstattung erforderlich

Anweisung §9 RDG



§ 9 des Rettungsdienstgesetzes handelt die Art der einzusetzenden Fahrzeuge für verschiedene Einsätze ab. Auch wird dargelegt welches Fahrzeug mit welchem Personal besetzt sein muss. Heißt die Qualifikationen die das Personal auf dem jeweiligen Fahrzeug haben muss kann stark variieren.


Für die Notfallrettung, Notfalltransport und den Krankentransport sind Fahrzeuge einzusetzen die im Fahrzeugschein Teil1 als Krankenkaftwagen anerkannt sind. Diese müssen „in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung dem anerkannten Stand der Technik und der medizinischen Wissenschaft sowie den jeweils geltenden Norman entsprechen.“ (RDG §9, Z.4 ff.)

Bei der Notfallrettung müssen ein Notfallsanitäter und mindestens ein Rettungssanitäter, der zum Führen des Krankenkraftwagens berechtigt ist, dabei sein.

Beim Notfalltransport kann der Notfallsanitäter durch einen Rettungsassistenten ersetzt sein.

Beim Krankentransport hingegen muss ein Rettungssanitäter anwesend sein und die Person die zum Führen des Krankenkraftwagens berechtigt ist muss wenigstens einen 60 Stunden Sanitätsausbildung und damit den Rettungshelfer vorweisen können.


Notarzteinsatzfahrzeuge haben einen Arzt und mindestens eine/n Rettungssanitäter/in oder höher qualifiziert in der Besatzung
Intensivtransportwagen sind grundsätzlich so besetzt wie ein Notarzteinsatzfahrzeug.


Die Person mit der höherwertigen Ausbildung ist während des Einsatzes und des Transports für die Betreuung des Patienten verantwortlich und ist weisungsberechtigt.
Mehr als ein Patient darf pro Einsatzfahrzeug nicht betreut oder transportiert werden.

Im Weiteren wird die jährliche Fortbildungsverpflichtung in §9 Abs.3 festgehalten und wer die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen anordnen darf, insofern es über die Befugnisse des Notfallsanitäter und dessen Fachwissen hinaus geht.

Es dürfen nur Personen im Dienst eingesetzt werden die auf dem aktuellen medizinischen, sowie auch technischen Stand sind.

Verschiedene Einsatzzfahrzeuge

https://de.wikipedia.org/wiki/Krankentransportwagen


Es gibt eine Euro-Norm für Rettungsfahrzeuge, die DIN EN 1789. Hierdrüber wird die medizinische Ausstattung der jeweiligen Rettungsfahrzeuge geregelt, sondern auch die Abmessungen der einzelnen Fahrzeuginnenräume, die Fahrzeugbeschaffenheit und die Anbringung von Medizingeräten und die Haltesicherheit der Komponenten im Fahrzeugraum bei einem Unfall.

Typ A1


Krankenwagen, geeignet für den Transport eines einzelnen Patienten, dieser Typ wird in Deutschland nicht eingesetzt.

Geringe Ausstattung: nur Trage, Tragestuhl, Tragetuch, tragbares Sauerstoffinhalationsgerät, manuelles Absauggerät, Feuerlöscher, Verbandmittel, Infusionshalterung, Funk

Empfohlen, aber nicht verpflichtend: U.a. Beatmungsbeutel, Defibrillator, Notgeburtsbesteck.

Typ A2


Krankenwagen, geeignet für den Transport eines oder mehrerer Patienten (auf Krankentrage(n) oder -sessel(n))
wie bisherige deutsche KTWs nur z.B. ohne RR-Messgerät, Vakuummatratze, Infusionen; Mit tragbarem Sauerstoffgerät, sonstige sowie empfohlene Ausstattung wie in Typ A1

Typ B


Notfallkrankenwagen

Für die Erstversorgung und Überwachung von Patienten
Ausstattung ähnlich dem deutschen RTW
zur medizinischen Ausstattung gehören z.B. Trage, Tragestuhl, Schaufeltrage, Vakuummatratze, Schienungsmaterial, Halskrausen, Sauerstoffanlage im Fahrzeug und tragbare Sauerstoffinhalationseinheit, Beatmungsbeutel, Absauggerät, RR-Manschette, Pulsoximeter, Infusionen u. Zubehör sowie Wärmebox für Infusionen, EKG, Defibrillator, tragbare Notfallausrüstung (u.a. mit Beatmungsbeutel, Absaugung etc.), Magenspülset, Verbandmittel, tragbares und stationäres FuG. Zusätzlich empfohlene, aber nicht verpflichtend vorgeschriebene Ausstattung: U.a. Spinboard, Medikamente

Typ C


Rettungswagen
die medizinische Ausstattung ist wie bei Typ B nur mit Zusätzen wie u.a. externer Herzschrittmacher, erweiterte tragbare Notfallausrüstung (u.a. mit Infusionen u. Zubehör, Intubation, Medikamenten, Beatmungsbeutel u. Zubehör), Thoraxdrainage, Pericardpunktions-Satz, ZVK, PEEP-Ventil, automat. Beatmungsgerät, Spritzenpumpe. Zusätzlich empfohlene, aber nicht verpflichtend vorgeschriebene Ausstattung: U.a. Kapnometer

Qualifizierter Krankentransport



Beim qualifizierten Krankentransport kommt der Typ A1 wegen der zu geringen Anforderungen an die Ausrüstung praktisch nicht zum Einsatz. Zeitgemäß sind heute Fahrzeuge zumindest der Kategorie A2, die auch mit wichtigen Hilfsmitteln wie einemDefibrillatoroder einerVakuummatratzeausgestattet sind. In diesen Fahrzeugen dürfen laut Normung – sollte es erforderlich sein – auch notfalls zwei Patienten zugleich befördert werden. Der oben der Vollständigkeit halber angeführte Typ C entspricht von der Ausstattung her nicht mehr den üblichen Krankentransportwagen, sondern dem verwandtenRettungswagen